1 § Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen PRETTYBOLD, Tim Christopher Klonk, Eichener Straße 89a, 57223 Kreuztal (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit
(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend).
(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.
(3) Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.
§ 2a Vertragszeit, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist grundsätzlich mit Erfüllung des Auftrages beendet. Sofern die Parteien widerkehrende Leistungen vereinbaren, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Das Recht zu außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Zudem behält sich der Auftragnehmer vor, im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend zu machen; dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Eine geleistete Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungen/Pflichten
(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich jeweils nur auf den vom Auftraggeber zu benennenden oder noch zu erstellende Projekt.
(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Im Falle der ausdrücklich gewünschten Arbeitsleistung an gesetzlichen Feiertagen, am Wochenende oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers, erfolgt eine gesonderte Vergütung.
(3) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen seines Projektes selbst verantwortlich.
(4) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.
(5) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(6) Der Auftragnehmer ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.
(7) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, anderer unverschuldeter Verzögerung, sowie bei Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.
§ 5 Haftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Auftraggebers, aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, falls es zu einer Abstrafung/Abwertung in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken kommt.
(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 6 Besondere Bedingungen für die Erstellung von Inhalten allgemein
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Erstellung von Inhalten gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung in Bezug auf offensichtliche Mängel als genehmigt. Der Auftragnehmer schuldet keine Mängelbeseitigung aufgrund von Mängeln, die auf ein Verhalten oder Änderungen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(3) Soweit der Auftragnehmer Rechtstexte zur Verfügung stellt, erfolgt dies unter Ausschluss der Haftung. Der Auftraggeber ist gehalten die Rechtstexte von einem Rechtsanwalt überprüfen/erstellen zu lassen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt, sofern keine berechtigten Mängel geltend gemacht worden sind.
(5) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(6) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 6a Besondere Bedingungen für Art Direction & Design
Bei der Beauftragung von grafischen Leistungen gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen:
(1) Bei der Beauftragung von UX/UI-Design-Leistungen schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die visuelle und konzeptionelle Gestaltung in der vertraglich vereinbarten Software. Die technische Umsetzung (Programmierung/Entwicklung) ist, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nicht Gegenstand dieser Leistung.
(2) Der Auftragnehmer optimiert das UX/UI-Design nach bestem Wissen auf Basis gängiger Standards für Benutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit. Eine Garantie für bestimmte Konversionsraten, das Nutzerverhalten im Echtbetrieb oder eine fehlerfreie Darstellung nach der technischen Implementierung durch Dritte wird nicht übernommen. Die finale Freigabe des Designs für die Entwicklung obliegt dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt das Material in einem gängigen Bild- oder Dokumentenformat zur Verfügung.
(4) Soweit Ausdrucke oder Datenträger (z. B. CD-ROM, Speicherkarte, USB-Stick) per Post versendet werden, trägt der Auftraggeber das Versendungsrisiko.
(5) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(6) Im Falle eines Print-Auftrages legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vervielfältigung ein Belegmuster vor. Der Auftraggeber hat dieses unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und die Freigabe zu erteilen. Nach erteilter Freigabe ist eine Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
§ 6b Besondere Bedingungen für Digital
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Umsetzung von Webseiten gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die Kompatibilität der Webseite mit den zum Zeitpunkt der Fertigstellung gängigen und aktuellen Browser-Versionen für Desktop- und gängige Mobilgeräte. Bezüglich der Darstellung in verschiedenen Browsern kann es aufgrund unterschiedlicher Rendering-Engines zu minimalen Abweichungen kommen; diese stellen keinen Sachmangel dar. Eine fortlaufende Anpassung an nach der Fertigstellung erscheinende Browser-Updates oder Betriebssystem-Versionen ist nicht geschuldet.
(2) Sofern für die Umsetzung Software, Themes oder Plugins von Drittanbietern (z. B. Content-Management-Systeme wie WordPress, Pagebuilder, Sicherheits-Plugins) eingesetzt werden, ist der Auftraggeber an deren Lizenzbedingungen gebunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Fehler, Sicherheitslücken oder Funktionseinschränkungen, die durch Updates, das Einstellen des Supports oder Fehlfunktionen dieser Drittanbieter-Software nach der Abnahme verursacht werden.
(3) Das Hosting der Webseite (Auswahl des Providers, Serverkonfiguration, Domainregistrierung) sowie die Einrichtung von E-Mail-Postfächern sind, sofern nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers vereinbart, Sache des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Serverausfälle, mangelnde Performance des Hosters oder Datenverlust auf Seiten des Hosting-Providers.
(4) Die regelmäßige Durchführung von technischen System- und Plugin-Updates nach der finalen Übergabe und Abnahme der Webseite obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, es sei denn, die Parteien haben in Textform einen gesonderten Wartungs- und Supportvertrag abgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer übergibt die Webseite im Zustand einer grundlegenden technischen Funktionsfähigkeit. Die Optimierung auf spezifische Ladezeiten (Page Speed), die Erfüllung individueller Kriterien von SEO-Analyse-Tools oder das Erreichen bestimmter Rankings in Suchmaschinen sind nur dann geschuldet, wenn dies im Hauptvertrag explizit und mit konkreten Zielvorgaben vereinbart wurde.
§ 6c Besondere Bedingungen für Content Creation
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich Content Creation (z. B. Erstellung von Postings, Reels, Stories, Texte), gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung von Social-Media-Kanälen oder Werbekonten durch die jeweiligen Plattformbetreiber (z. B. Meta, TikTok, LinkedIn), es sei denn, die Sperrung wurde vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Plattformbetreiber ihre Richtlinien und Algorithmen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern können; hieraus resultierende Reichweiten- oder Performance-Verluste stellen keinen Mangel der Leistung dar.
(2) Bei der Erstellung von Video- und Audio-Content (z. B. Reels, TikToks) ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm gewünschte oder genutzte Hintergundmusik (insb. Trend-Sounds der Plattformen) im gewerblichen Kontext rechtlich zulässig ist. Eine Haftung des Auftragnehmers für Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung plattforminterner Audio-Bibliotheken im B2B-Bereich ist ausgeschlossen.
(3) Sofern der Auftragnehmer Werbung konzipiert, schuldet er die fachgerechte Betreuung der Kampagnen, nicht jedoch das Erreichen eines konkreten Werbeerfolgs (z. B. eine bestimmte Anzahl an Leads, Sales oder ein exakter ROAS).
§ 7 Besondere Bedingungen für Strategie & Marketing
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der strategischen Beratung, Markenentwicklung (Branding) sowie der Konzeption von Marketingmaßnahmen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer schuldet insoweit eine Dienstleistung, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder ein konkretes quantitatives Werbeergebnis (z. B. Umsatzsteigerung, Erreichung bestimmter Klickzahlen oder Konversionen). Die Beratung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Marktdaten.
(2) Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Zielvorgaben, bestehende Markenrichtlinien und Marktanalysen vollständig zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der erarbeiteten Strategien, Marketingkonzepte, Marken- und Designentwürfe sowie vorgeschlagener Bezeichnungen (z. B. auf Markenkompatibilität, Urheberrechte, Wettbewerbsrecht oder Markenrechte Dritter) ist nicht Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und Markenentwicklungen vor deren Umsetzung oder Anmeldung eigenständig durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
(4) Vorschläge, Konzepte, Markenideen oder Strategiepapiere, die im Rahmen der Beratung präsentiert werden und nicht zur finalen Umsetzung ausgewählt oder vergütet werden, verbleiben im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber ist eine Weiterverwendung oder Weitergabe dieser Entwürfe an Dritte untersagt.
§ 8 Urheberrechte / Rechte Dritter
(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext und an Texten/Grafiken, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt, welches auf den Vertragszweck beschränkt ist. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform. Die Lizenzbedingungen von etwaiger Drittanbieter-Software oder Open Source Software sind vom Auftraggeber zu beachten.
(2) Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Designs, Grafiken und Reinzeichnungen) stellen persönliche geistige Schöpfungen dar, die durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt sind. Die Parteien vereinbaren die Geltung der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen auch für den Fall als ausdrücklich vereinbart, dass die für einen gesetzlichen Schutz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.
(3) Die vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung in Textform weder im Original noch bei der Reproduktion verändert, bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen dieses Nachahmungs- und Veränderungsverbot berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festzusetzen ist und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann; diese beträgt mindestens 100 % der für die jeweilige Leistung vereinbarten Vergütung.
(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck sowie im vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich). Jede Nutzung, Verwertung oder Vervielfältigung, die über diesen vereinbarten Nutzungsumfang hinausgeht, ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform nicht gestattet.
(5) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
(7) Dem Auftraggeber ist es ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt, die erstellten Inhalte in KI-Tools (z. B. ChatGPT, Gemini) hochzuladen oder einzupflegen. Insbesondere ist es untersagt, die Inhalte zum Trainieren von KI zur Automatisierung von Gestaltungsprozessen oder zur automatischen Asset-Erstellung zu verwenden.
§ 9 Referenznennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
§ 10 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.
(2) Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Daten von Dritten (z. B. dessen Kunden oder Mitarbeitern) zur Verarbeitung übermittelt, versichert der Auftraggeber, dass hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegt, und stellt den Auftragnehmer von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Im Übrigen wird bezüglich der Betroffenenrechte und der Details der Datenverarbeitung vollumfänglich auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Auftragnehmers verwiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.